BESTATTUNGSVORSORGE

Besser Alles im Vorfeld klären.

Im Sinn des Verstorbenen.

Um Ihren Angehörigen die schwere Situation eines Todesfalles ein wenig zu erleichtern, können Sie ihnen für diese Zeit der Trauer die notwendigen Entscheidungen bereits im Vorfeld abnehmen. Wir empfehlen Ihnen aus diesem Grunde die frühzeitige Festlegung aller Bestattungsmodalitäten bereits zu Lebzeiten. 


Es liegt in diesem Falle also bei Ihnen selbst, Art und Umfang der Trauerfeier zu bestimmen, die Form der Bestattung, die Ihnen am angemessensten erscheint, auszuwählen und Sie können so minutiös und selbstbestimmend festlegen, wie Sie sich Ihren Fortgang wünschen. Und auch Ihre Hinterbliebenen werden Ihnen dafür dankbar sein, denn es bestehen keine Unsicherheiten mehr, wie mit dem Trauerfall verbundene Entscheidungen zu treffen sind. Die Frage "Ob denn auch alles im Sinne des Verstorbenen geregelt worden ist" kommt also nicht auf. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, wenn Sie eine dahingehende Beratung wünschen.

Die Kosten für Trauerfeier, Graberwerb, Grabmal, Bestatterleistungen , Traueranzeigen, Blumen, ect. summieren sich da schnell und erreichen Größenordnungen, die oftmals nicht 'so nebenbei' aufgebracht werden können. Deshalb ist es ausgesprochen sinnvoll, bereits zu Lebzeiten vorausschauend zu handeln, indem man eine entsprechende Summe anspart, oder eine Bestattungsvorsorge abschließt. In Verbindung mit einer Sterbeversicherung sind Sie schon nach kurzer Zeit abgesichert und können sich trotz geringer monatlicher Aufwendungen sicher sein, dass für Ihre Hinterbliebenen keine zusätzlichen Bestattungskosten anfallen.

Wichtige Dokumente

Hinterbliebene zeigen sich immer wieder erstaunt, welch bürokratischer Aufwand im Falle eines Todes auf Sie zukommt und welche Fülle an Formalitäten erledigt werden müssen. Bei der Beschaffung fehlender Unterlagen sind wir Ihnen natürlich gerne behilflich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Anfangs benötigen wir von Ihnen:

  • Personalausweis
  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (Ausz. a. d. Fam.-buch)
  • Rentenbescheide
  • Chipkarte der Krankenkasse
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten/in
  • ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • ggf. Schwerbehindertenausweis
  • Versicherungspolicen (z. B. Sterbegeldversicherung)
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